Jetzt muss gehandelt werden!
Noch fahren die Busse – wie lange noch?


Die wirtschaftliche Lage in den Busbetrieben ist extrem angespannt, die Dieselpreise befinden sich auf Rekordniveau und angesichts des Krieges in der Ukraine muss damit gerechnet werden, dass die Preise sich auf diesem hohen Niveau etablieren. Verheerend für die Betriebe – es droht der Kollaps einer ganzen Branche.

Die Nahverkehrsversorgung ist in Gefahr!

 

220310 Dieselpreis je Liter
Dieselpreisentwicklung

+ 63 % seit 01.01.2020


Seit Kriegsbeginn in der Ukraine haben sich die Dieselkosten in einem 2-Wochen-Zeitraum um allein 30 % erhöht, Tendenz weiter steigend. Experten schließen einen Preis von 3 €/l Diesel nicht mehr aus.

 

Quelle: Statista 2022

 

 

 

 

Was tut der WBO / bdo?

WBO und bdo führen seit Wochen politische Gespräche, um die Situation zu verdeutlichen und den Branchenpartnern klarzumachen, dass es ein „Weiter so“ jetzt nicht mehr geben kann. Sie setzen Pressemeldungen ab, stehen als Interviewpartner zur Verfügung und unterstützen Unternehmen in der Vorbereitung von Gesprächen mit Vertragspartnern / Aufgabenträgern.


Allen muss jetzt bewusst werden: Ein entschlossenes und insbesondere schnelles Eingreifen der Politik sowie der Aufgabenträger tut nun Not, um großen Schaden von der Branche abzuwenden. Eine flächendeckende Insolvenz von Busbetrieben kann und darf nicht in Kauf genommen werden!

 

 

Forderungen an die Landespolitik:

  • Aufstockung des Rettungsschirms 2021 von 85 % auf 100 % (s. VDV/WBO-Brief vom 27.1.2022). Dieses Geld fehlt im System, der Kostenersatz für die erbrachte Leistung ist überfällig.
    Außerdem warten die Unternehmen immer noch auf die zugesagten Gelder für das zweite Halbjahr 2021 aus dem Rettungsschirm – wie lange noch???

  • Es muss zeitnah ein Rettungsschirm für 2022 gespannt werden. Die Pandemiesituation ist noch nicht beendet – fehlende Fahrgäste sorgen für Mindereinnahmen, das geht bei gleichbleibendem Leistungsangebot nicht ohne Ausgleich.

  • Für die Liquidität: Vorgezogene Auszahlung der Zuweisung nach § 15 ÖPNVG (ehemalige 45a-Gelder – ist bereits bewilligt) + schnelle Auszahlung an die Unternehmen.

  • Für die Liquidität: Vorgezogene Auszahlung der SGB IX-Mittel.

 

 

Forderungen an die Aufgabenträger (Stadt- und Landkreise):

  • Kostenfortschreibungsklauseln mit Landesbezug verwenden (insb. BaWü-Index ÖPNV Straße). So werden u.a. Mehrkosten im Tarifvertragswesen berücksichtigt (s. Ergänzung ÖDLA Kostensprung MTV), die Kostenentwicklung beim Treibstoff ist ebenfalls bundeslandspezifisch, das stärkt zugleich die in Baden-Württemberg geltende Tariftreue.

  • Bei Kostenfortschreibungsklauseln mit Jahresversatz: Abschlagszahlungen für Energiekosten vereinbaren – Unternehmen können diese Kostensteigerungen in dieser Ausnahmesituation nicht über ein ganzes Jahr vorfinanzieren.

  • Energie- und Treibstoffkosten in voller Höhe fortschreiben.

  • Vertragsanpassungen vornehmen: Bei Nettoverträgen über eine Ergänzungsvereinbarung, bei eigenwirtschaftlichen Verkehren ggf. über die Schließung eines temporären Dienstleistungsauftrages. Musterformulierungen finden Sie hier.

  • Allgemeine Vorschriften anpassen: in den Bereiche Dieselkraftstoff (Kostensprung während Ukrainekrise), Tarifentwicklung und Klimaschutz. Musterformulierungen finden Sie hier.

 

 

Forderung an die Verbünde:

  • Tarifanpassungen vornehmen – ggf. sind unterjährige Tarifanpassungen unumgänglich.

 

 

Forderung an die Bundespolitik:

  • Entlastung nach dem Energiesteuergesetz (§ 56 Abs. 1 EnergieStG) für den ÖPNV an die Preisentwicklung anpassen: Die Pauschale in Höhe von 54,02 € pro 1000 l bei Benzin und Diesel ist seit Jahren unverändert – hier muss nachjustiert werden.

  • Steuern auf Kraftstoffe und Energie senken – „Stichwort: Gewerbediesel bzw. ermäßigte Steuersätze für Busverkehre“.

 

Forderungen an die Unternehmen, die Subunternehmen einsetzen:

  • Bitte signalisieren Sie Gesprächsbereitschaft und informieren Sie über den Sachstand der Gespräche mit dem Aufgabenträger. Auch ein gemeinsames Tätigwerden kann sinnvoll sein.

 

 

Werden Sie als Unternehmer aktiv! Unterstützen / verstärken Sie das Engagement des Verbandes vor Ort!

  • Termin beim Auftraggeber/ Aufgabenträger (Landrat / Nahverkehrsabteilung) einfordern.
  • Kostenentwicklung anhand der betriebsindividuellen Zahlen aufzeigen.
  • Absprache im Verbund über Tarifanpassungen, ggf. unterjährig noch in 2022.

 

 

So setzt sich der Dieselpreis pro Liter für Unternehmen zusammen (Angabe ct/Liter)
Nettopreis: 180,60 ct/Liter Diesel (Stand: 9. März 2022; Mitteilung ADAC)

 

220310 Zusammensetzung Dieselpreis web

 

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RA Yvonne Hüneburg

WBO Geschäftsführerin

 

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