Das Deutschlandticket soll im Frühjahr 2023 kommen – der Verband baden-württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) fordert: Bis dahin muss der Finanzierungsrahmen rechtssicher stehen.

Um den Status quo im öffentlichen Verkehr auch unter einem Deutschlandticket zu sichern, müssen die Verkehrsunternehmen eine rechtssichere Grundlage für die wegfallenden Tarifeinnahmen erhalten. Für den WBO ist klar: Ohne eine allgemeine Vorschrift, auf Bundes- oder Landesebene, geht das nicht. Auch beim 9-Euro-Ticket wurde eine allgemeine Vorschrift erlassen. Im Übrigen hilft beim Stichwort „bundesweites ÖPNV-Ticket" der Blick nach Österreich weiter. „In Österreich gibt es seit Herbst 2021 das Klimaticket, mit dem man den Nahverkehr in ganz Österreich nutzen kann“, zeigt Hüneburg auf. Dort hat man zum Ausgleich der Kosten eine bundesweite Regelung (allgemeine Vorschrift) beschlossen, um den Unternehmen die durch die Ticketeinführung entstehenden Verluste EU-konform auszugleichen.

Bund und Länder stellen zwar dauerhaft drei Milliarden Euro hierfür zur Verfügung – allerdings ohne Zusage, künftig höhere Kosten ebenfalls auszugleichen. Stichwort: Nachschusspflicht. Yvonne Hüneburg, stellvertretende WBO-Geschäftsführerin, fragt: „Wer wird dafür aufkommen? Der Bund? Das Land? Die Aufgabenträger?“ Bund und Länder zieren sich aktuell, die Aufgabenträger winken ab.

Aus Sicht der privaten Omnibusunternehmen eine haltlose Situation: Das Deutschland-Ticket ist politisch gewollt – also muss es auch zum Start und in den Folgejahren auskömmlich mit Finanzmitteln ausgestattet werden. Denn die Kosten und damit der Zuschussbedarf werden stetig steigen. „Die Dieselkosten und auch die sonstigen Kosten bleiben auf einem beständigen Hoch, die Inflation treibt die Personalkosten – das wird den Bestandsverkehr in den nächsten Jahren immens verteuern“, ist sich Hüneburg sicher.

„Einer allgemeinen Vorschrift bedarf es auch in Deutschland“, betont Hüneburg. „Nur so können alle Unternehmen, die heute schon ÖPNV-Leistungen im Land erbringen, den Status quo der Verkehre erhalten.“ Handeln tut also not.

Für den WBO ist klar: „Wer bestellt, bezahlt“, so Yvonne Hüneburg, „und wer beschließt, muss sich um eine rechtlich saubere Umsetzung kümmern.“

Der WBO bleibt dran.

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