Seit der gestrigen Kabinettssitzung ist klar, Baden-Württemberg ist nicht bereit die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes über eine gemeinsame Branchenvereinbarung zusammen mit den anderen 14 Bundesländern umzusetzen, sondern geht einen Sonderweg, der weiter Bürokratie auf- und nicht abbaut. Dies kritisiert der Verband der Baden-Württembergischen Omnibusunternehmen e. V. (WBO) scharf.

 

„Mehr als ein Jahr haben die Regierungsfraktionen um den Inhalt des LMG gerungen – das Ergebnis ist ernüchternd“, so WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg. Aus Sicht des WBO löst das LMG die vorhandenen Probleme im Bereich der öffentlichen Mobilität nicht, sondern schafft neue und liefert den Beweis, dass der Bürokratieabbau mit der Entlastungsallianz vom Staatsministerium zwar proklamiert, aber nicht konsequent umgesetzt wird. „Anders lassen sich bürokratische Doppelstrukturen, wie sie mit dem LMG nun geschaffen werden sollen, nicht erklären“, resümiert Hüneburg und führt weiter aus: „14 Bundesländer haben eine Branchenvereinbarung auf Bundesebene ausgearbeitet, der auch Baden-Württemberg hätte beitreten können.“ Wirtschaft und Kommunen haben dies gemeinsam, mehrfach gefordert – ohne Erfolg.

 

Der jetzt vorgesehene Sonderweg sieht die Quotenerfüllung auf kommunaler Ebene vor und räumt die Möglichkeit von Verrechnungen zwischen Stadt und Land ein. Wie dies praktisch umgesetzt werden soll bleibt weitgehend offen. Eine Branchenlösung wird nur angedeutet. Baden-Württemberg weist dabei die Zuständigkeit in der Umsetzung dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu, schafft damit aber zusätzliche bürokratische Strukturen. „Dies ist ein klassisches Beispiel für Parallelstrukturen und eine vertane Chance, den versprochenen Bürokratieabbau in die Tat umzusetzen“, findet Hüneburg. Von daher fordert sie hier weiterhin ein Umdenken der politisch Verantwortlichen. Wörtlich: „Bürokratieabbau heißt auch, keine neue Bürokratie aufzubauen – daher muss der Anschluss an die Bundesbranchenvereinbarung her. Den Worten muss das Land Taten folgen lassen!“

 

Wie der öffentliche Verkehr künftig finanziert werden soll, darauf gibt leider auch das Landesmobilitätsgesetz keine Antwort. Der Mobilitätspass kann das nicht lösen. Die nun übrig gebliebenen Varianten Einwohnerbeitrag und KFZ-Halterbeitrag werden laut kommunalen Stimmen kaum Eingang in die Praxis finden – eine Steuerungswirkung weg vom Individualverkehr hin zu mehr öffentlichem Verkehr ist daher realistisch nicht zu erwarten. Der WBO ist überzeugt davon: Ein extra Gesetz dafür hätte es sicher nicht gebraucht – das hätte man auch im ÖPNV-Gesetz des Landes umsetzen können.

 

Angesichts der 4,5 Millionen Euro, die sich die Landesregierung die im LMG vorgesehenen Radwegkoordinatoren kosten lassen will, mahnt WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg eine Priorisierung bei der Verwendung der Mittel an. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in vielen Städten und Landkreisen die Haushaltslage so angespannt ist, dass das derzeitige ÖPNV-Bestandsangebot zur Disposition steht. Hüneburg appelliert: „Das Land darf sich nicht verzetteln. In Zeiten knapper Kassen muss man sich auf die wichtigsten Projekte fokussieren und die vorhandenen Mittel möglichst effizient einsetzen.“ Dies bleibt der Entwurf bislang schuldig.

 

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