Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten müssen bereits bis zum 2. Juli 2023 ein internes Meldesystem für die Meldung von internen Verstößen einrichten. Kleinere Unternehmen haben noch bis Dezember 2023 Zeit. Im Rahmen des WBOnline zeigen wir den rechtlichen Rahmen auf und stellen die Rahmenvereinbarung vor, die der WBO mit der EHS Hinweisgebersystem GmbH zur Unterstützung für die Mitgliedsunternehmen zur Implementierung eines internen Meldesystems geschlossen hat.
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