Das Deutschland-Ticket, dessen Vorbereitungen, die Umsetzung und auch die Folgen beschäftigt die Branche massiv. Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) und der bayerische Schwesterverband LBO fordern unisono eine Allgemeine Vorschrift.

Das Deutschland-Ticket braucht verlässliche Rahmenbedingungen. In den Mittelstandsländern Baden-Württemberg und Bayern gibt es noch viele unternehmensinitiierte (eigenwirtschaftliche) Verkehre, also Verkehre, die überwiegend über die Fahrgasteinnahmen finanziert werden. Das Deutschland-Ticket, das nun zum 01. Mai an den Start gehen soll, stellt in Sachen Einnahmen einen Systembruch dar, weil Abo-Preise eben häufig über 49 Euro im Monat liegen. Dieses Geld der Fahrgäste fehlt in den Unternehmen und muss (!) diesen nach Beschluss des Bundes erstattet werden. Da bei unternehmensinitiierten Verkehren kein Öffentlicher Dienstleistungsauftrag besteht, muss dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, betonen die Geschäftsführenden der beiden Schwesterverbände WBO und LBO aus Baden-Württemberg und Bayern, Yvonne Hüneburg und Stephan Rabl. Das ist auch unabhängig davon, ob die EU-Kommission das Deutschland-Ticket als Beihilfe einstuft oder nicht.

Zur Erinnerung: Beim 9-Euro-Ticket gab es die Allgemeine Vorschrift dazu auf Bundesebene, beim Klimaticket in Österreich (Pendant zum D-Ticket) wurde ebenfalls eine Allgemeine Vorschrift auf Bundesebene erlassen.

„Die Aufgabenträger müssen nun handeln“, fordert Stephan Rabl, Geschäftsführer des LBO. „Für diese 30 Prozent der Verkehre in Baden-Württemberg und 50 Prozent der Verkehre in Bayern muss diese Rechtsgrundlage JETZT geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die das D-Ticket als Verkehrsleistungserbringer zur Umsetzung bringen müssen, am Schluss mit leeren Händen dastehen.“

WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg pflichtet dem bei: „Wir haben als Verbände ein Muster für eine Allgemeine Vorschrift erstellen lassen. Diese muss nun schnellstmöglich erlassen werden, am besten auf Landesebene, oder eben hilfsweise auf Ebene der Aufgabenträger.“ Nur so, ergänzt Hüneburg, „kommen die Unternehmen an das Geld, das ihnen für ihre Leistung zusteht und das sie dringend brauchen um ihre Leistung auch nach dem 01. Mai noch zuverlässig erbringen zu können.“

Der WBO bleibt dran – im Schulterschluss mit den Kolleginnen und Kollegen der Branche.

 

Das Muster für eine Allgemeine Vorschrift zum D-Ticket finden Sie hier.

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