Die Interessengemeinschaft des Personenverkehrsgewerbes in Baden-Württemberg eG (IGP) unterstützt mit ihrer Umsatzsteuer-Clearingstelle seit 30 Jahren erfolgreich die Busunternehmen in Deutschland bei der Abwicklung der Umsatzsteuer im europäischen Ausland.

 

Damit sorgt sie seit drei Jahrzehnten dafür, dass komplexe steuerliche Meldepflichten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr für die Branche praxisnah, effizient und rechtssicher abgewickelt werden.


Seit 30 Jahren übernimmt die IGP-Umsatzsteuer-Clearingstelle für Omnibusunternehmen die Abwicklung der Umsatzsteuer im Ausland und entlastet die Unternehmen damit von einem erheblichen Informations- und Verwaltungsaufwand. Ausgangspunkt war vor 30 Jahren die Abwicklung der Umsatzsteuer für Frankreich und Österreich. Inzwischen umfasst das Portfolio der Clearingstelle neun Länder innerhalb und außerhalb der EU. Im Laufe der Jahre sind schrittweise Polen, Slowenien, Kroatien, Dänemark, Belgien, die Niederlande und die Schweiz hinzugekommen.


„Omnibusunternehmen, die Personenbeförderungsleistungen im Ausland erbringen, müssen diese in vielen Ländern nach den allgemeinen Bestimmungen des vor Ort geltenden nationalen Umsatzsteuerrechts versteuern. Erstreckt sich eine Fahrt über mehrere Länder, muss das Entgelt sogar nach den im jeweiligen Land zurückgelegten Streckenanteilen aufgeteilt und in den jeweiligen Ländern versteuert werden. Die europäischen Vorgaben sind in den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt. Maßgeblich sind daher die nationalen Umsatzsteuerregelungen. Dies gilt gleichermaßen für den Linien- als auch für den Gelegenheitsverkehr – beispielsweise Tages- und Mehrtagesfahrten. Bei der Abführung der ausländischen Umsatzsteuer besteht ein erheblicher Beratungs- und Informationsbedarf. Mit der Umsatzsteuer-Clearingstelle bietet die IGP der Branche ein einmaliges Angebot, auf das wir sehr stolz sind“, erläutert IGP-Vorständin und WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg die Hintergründe und ergänzt: „Dabei können sich die zahlreichen, bundesweiten Kunden jederzeit auf die vier kompetenten und engagierten Mitarbeiterinnen der Clearingstelle – ohne die der Erfolg dieser IGP-Dienstleistung kaum vorstellbar wäre – verlassen.“


Die vielfältigen nationalen Regelungen – vom Standard- und ermäßigten Steuersatz über Registrierungspflichten bis hin zu Reverse-Charge-Konstellationen insbesondere in Österreich und Frankreich – machen die spezialisierte Unterstützung für Busunternehmen unverzichtbar. Die Clearingstelle übernimmt dabei unter anderem die Registrierung der Unternehmen bei den zuständigen Finanzämtern im Ausland, bereitet die erforderlichen Formulare vor, unterstützt beim Ausfüllen, prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und leitet sie an die Behörden weiter. Darüber hinaus werden – soweit von den Steuerbehörden zugelassen – der Zahlungsverkehr abgewickelt sowie laufend Umsatzsteuererklärungen, je nach Land monatlich, vierteljährlich oder jährlich, abgegeben.

 

Weitere Unterstützung finden Busunternehmen bezüglich des One-Stop-Shop-Verfahrens und Besonderheiten wie der Steuerpflicht in der Schweiz ab einem weltweiten Jahresumsatz von 100.000 CHF. Die Busunternehmen werden kompakt über Umsatzsteuersätze in wichtigen Reiseländern informiert und auch bei EU-Entsendemeldungen für Berufskraftfahrer sowie bei der vorgeschriebenen Online-Anmeldung von Beförde-rungsleistungen nach Kroatien und Slowenien bietet die IGP-Clearingstelle ihre Unterstützung an.


In den 30 Jahren ihres Bestehens hat die IGP-Umsatzsteuer-Clearingstelle sich als erfolgreicher und verlässlicher Partner der Busbranche bewiesen und etabliert. Sie wird auch künftig ihr Serviceangebot kontinuierlich an neue europäische und nationale Vorgaben anpassen und die Busunternehmen rund um die Steuer- und Meldepflichten im Zusammenhang mit der Personenbeförderung im Ausland unterstützen.

 

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