Am 01.01.2022 hat sich das Umsatzsteuerrecht verändert, was insbesondere Auswirkungen auf die Margenbesteuerung hat.
Die damit verbundenen Schwierigkeiten zeigen sich gerade bei Tagesfahrten, die nicht mehr unter die Margenbesteuerung fallen, wenn keine Fremdleistungen enthalten sind. Dies hat zur Folge, dass diese anders kalkuliert werden müssen.
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