Mit diesem Kompendium will der WBO aufzeigen, wie Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen gemeinsam ÖPNV zukunftsorientiert gestalten können.

 

Im Zuge der Änderung des ÖPNV-Gesetzes im Oktober 2017 hatte der Landtag von Baden-Württemberg die Landesregierung beauftragt, ein „Bündnis für den Mittelstand im ÖPNV“ zu initiieren. Ein solches „Bündnis für den Mittelstand“ muss aus Sicht des WBO von einem klaren Bekenntnis zum Mittelstand getragen sein.

 

Damit dies nachhaltig möglich ist, müssen die Rahmenbedingungen für mittelständische Busunternehmen Chancen eröffnen, flächendeckend und qualitätsvoll Verkehre zu planen, zu gestalten und durchzuführen. Hierfür bieten die vorhandenen Gesetze ausreichend Raum. Nur müssen private Busunternehmen ausdrücklich als fester Bestandteil des Systems verstanden werden, genauso wie hohe Qualität und Sozialstandards. Sonst besteht die Gefahr, dass sie ihre Mitarbeiter und sich selbst ausbeuten, mit der Konsequenz zunehmender Insolvenzen. Die Aufgabenträger sind deshalb aufgefordert, sich für mittelstandsfreundliche Lösungen zu entscheiden und passende allgemeine Vorschriften zu erlassen. Umgekehrt ist Unternehmerinitiative dort nicht möglich, wo die Aufgabenträger sie nicht zulassen und durch hohe Vorgaben ausbremsen.

 

Allgemeinen Vorschriften, eigenwirtschaftliche Verkehre und Direktvergaben stellen Varianten dar, die bei der Gestaltung des ÖPNV mindestens genauso wirksam sein können wie Ausschreibungen.

Außerdem sind sie nicht mit dem Risiko behaftet, dass der „Gewinner“ einer Ausschreibung nach kurzer Zeit wegen Insolvenz den Betrieb einstellt. Dann heißt es für den Aufgabenträger, unter hohem Zeitdruck eine teure Notmaßnahme zu ergreifen und im Anschluss daran wieder eine aufwändige Ausschreibung zu veranstalten. Viele Aufgabenträger haben solche Erfahrungen schon machen „dürfen“. Unter der traditionellen Praxis, die auf dem Prinzip „bekannt – bewährt“ beruht, hat es eine solche traurige Entwicklung in dieser Vielzahl nicht gegeben.

 

Bereits im Jahr 2012 haben wir als Verband den Leitfaden „ÖPNV im Zeichen der 1370: Mittelstandsfreundliche Vergabeverfahren“ aufgelegt. Wir haben uns entschlossen, mit der Erfahrung von weiteren zehn Jahren, die Materie ÖPNV nochmals im Überblick darzustellen und die geänderten Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.

 

Wir danken unserem langjährigen Rechtsberater Prof. Dr. Holger Zuck, der damals wie heute die praxisnahe Aufarbeitung übernommen hat. Er verfügt über eine weitreichende Erfahrung im gesamten Bundesgebiet, wobei er nicht nur die Interessen von Unternehmen vertritt, sondern oft auch die Rolle des Beraters von Aufgabenträgern und Verbünden übernimmt. Von daher wendet sich diese Veröffentlichung gleichermaßen an Unternehmen, Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden. Es versteht sich von selbst, dass die Ausführungen in erster Linie seine eigene rechtliche und fachliche Meinung wiedergeben und nicht die des WBO.

 

Ihr Klaus Sedelmeier

Kerstin Sander

Leitung ÖPNV & Verbünde

 

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