Der Bundesrat hat heute den Weg für die CVD freigemacht: Somit werden Mindest-Quoten für Vergaben der öffentlichen Hand und für neubeschaffte Fahrzeuge ab 02. August 2021 in Kraft gesetzt.

WBO: Mehrkosten von mindestens 400 Millionen Euro bis 2025 in Baden-Württemberg

 

Der Bundesrat hat heute den Weg für die CVD freigemacht: Erwartungsgemäß hat er auf einen Vermittlungsausschuss zur EU-Beschaffungsrichtlinie für saubere Fahrzeuge (CVD) verzichtet. Somit werden Mindest-Quoten für Vergaben der öffentlichen Hand und für neubeschaffte Fahrzeuge ab 02. August 2021 in Kraft gesetzt. Ziel der Richtlinie und des Gesetzes ist es, ÖPNV-Straßenverkehre dem Klimaschutz zu verpflichten und den CO2-Ausstoß über einen verpflichtenden Anteil „sauberer“ und „emissionsfreier“ Fahrzeuge bis 2030 zu senken.

 

„Klimaschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben, der Transformationsprozess geht ins Geld“, meint der Geschäftsführer des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer, WBO, Dr. Witgar Weber. Der WBO rechnet im ersten Schritt bis Ende 2025 mit Mehrkosten von mindestens 400 Millionen Euro. Im zweiten Schritt bis 2030 wird sich der Busverkehr bezogen auf Baden-Württemberg um mindestens 750 Millionen Euro verteuern, vor allem aufgrund der feststehenden Vergabezyklen im ÖPNV. Bei höherem Ambitionsgrad ist die Kostenskala nach oben hin offen. Unklar ist, inwieweit sich Bund, Land und Kommunen die Kosten aufteilen werden. Ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von 1,255 Milliarden Euro mit Laufzeit bis 2024 liegt seit geraumer Zeit für die beihilferechtliche Prüfung in Brüssel; es wird mit grünem Licht gerechnet. Inwieweit Land und Kommunen dieses Förderprogramm flankieren werden, ist jedoch ungeklärt. „Denn“, so Dr. Weber, „bei den geringen Margen, die privaten Busunternehmen zugestanden werden, werden sie diese zusätzlichen Kosten nicht schultern können.“

 

Die ÖPNV-Branche trifft dieser Transformationsprozess pandemiebedingt auf dem komplett falschen Fuß: Weggebrochene Fahrgastzahlen und Abos führen zwangsläufig dazu, dass bislang geplante Investitionen zurückgestellt werden müssen und Verkehre ausgedünnt werden. Ebenso steht zu befürchten, dass die Insolvenzgefahr mit emissionsfreien Fahrzeugen zunimmt, falls der Transformationsprozess überhastet vollzogen werden soll.

 

Rein wirtschaftlich betrachtet kosten E-Busse mindestens das Doppelte und bringen an Reichweite lediglich die Hälfte der bisher gewohnten Leistung. Die Produktivität sinkt somit auf ein Viertel. Demgegenüber steht der Beitrag zum Klimaschutz. Für den WBO bleibt unklar, wie Angebotsausweitung, günstigere Tickets und Emissionsfreiheit umgesetzt werden sollen.

 

„Die CVD-Richtlinie wurde im April 2019 noch vor der Europawahl beschlossen – bislang liegt immer noch keine Förderkulisse vor, mit der kalkuliert werden könnte. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass der ÖPNV vor die Wand gefahren wird, falls Vergaben mit 100 Prozent-Preis-Kriterium sowie den CVD-Quoten den Markt bestimmen, ohne Rücksicht auf Strukturbrüche, die es dann zweifellos geben wird“, fasst WBO-Geschäftsführer Dr. Weber die Lage zusammen.

 

Ein Lichtblick im Gesetzgebungsverfahren der CVD besteht für den WBO darin, dass eine Norm für synthetische Kraftstoffe nun rechtssicher mit aufgenommen worden ist: Ein Teil der Quote für Busse kann somit auch von Verbrennungsmotoren eingehalten werden, die mit verflüssigtem Erdgas (GTL) betankt werden. Diese Brücke für den ÖPNV ist vor allen im ländlichen Raum dringend notwendig, da die dortige Ladeinfrastruktur für Linienbusse nicht hinreichend aufgebaut werden kann.

 

Der WBO bleibt dran.

 

 

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