Nach dem Busreiseverbot: Der WBO setzt sich für die Möglichkeit einer online-Zulassung der abgemeldeten Fahrzeuge ein. Eine solche hat das Bundesverkehrsministerium bereits auf den Weg gebracht.

WBO: Online-Zulassung geboten

 

Busunternehmen haben es schwer: Nun dürfen sie wieder fahren, können indes ihre Busse nicht einfach wieder zulassen. Seit 16. März mit einem Busreiseverbot belegt, sind Busreisen seit 15. Juni wieder erlaubt – unter Auflagen.

 

So weit, so gut. In der Praxis allerdings haben die Unternehmen je nach Zulassungsstelle ein großes Problem. Mancherorts gibt es so gut wie keine Termine für die Wiederzulassung, da sich einige Zulassungsstellen noch im Corona-Notbetrieb befinden. Unrühmliches Beispiel ist die Landeshauptstadt Stuttgart: Hier ist es weiterhin schwierig, einen Termin bei der Führerschein- oder Zulassungsstelle zu bekommen; die Telefone sind dauerbelegt, die Online-Terminvergabe ist auf Tage hin dauerhaft ausgebucht.

 

Zum Hintergrund: Nach dem Busreiseverbot vom 16. März hatten sämtliche Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Reisebusse abgemeldet, um Kosten zu sparen. Die Wiederanmeldung gestaltet sich nun schwierig. Vor allem in der Landeshauptstadt. „Dort hatten unsere Mitglieder schon vor Corona große Probleme“, so WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber. Die Stadt Karlsruhe stellt hingegen für Gewerbetreibende sicher, innerhalb eines Tages ein Fahrzeug zulassen zu können. Die Zulassung selbst muss allerdings auch dort persönlich vorgenommen werden. Noch.

 

Der WBO setzt sich deshalb für die Möglichkeit einer online-Zulassung ein. Eine solche hat das Bundesverkehrsministerium bereits auf den Weg gebracht. Seit dem 01. Oktober 2019 können über das Projekt „i-KfZ“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) alle Standardzulassungen im Internet abgewickelt werden. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern und dort bei den Kommunalverwaltungen.

 

Und hier liegt der Hase im Pfeffer. In Bayern – dem Heimatland von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer – haben fast alle der 96 Zulassungsstellen entsprechende Portale eingerichtet (wovon 49 sogar ein vereinfachtes Verfahren ohne neuen Personalausweis mit ID-Funktion bis 31. August ermöglichen). Baden-Württemberg hinkt hinterher. Einzige landesweite Ausnahme ist der Landkreis Calw. „Gerade jetzt zu Pandemiezeiten wünschen wir uns von den Kommunalverwaltungen, diese Defizite aufzuarbeiten“, so Dr. Weber.

 

Der WBO bleibt dran.

 

Pressemitteilung "Bustouristik: Problem bei Wiederzulassung der Reisebusse"

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