Nach drei Jahren eines heftigen Ost-West-Konflikts ist es vollbracht: Das EU-Parlament hat we-sentliche Teile des Mobilitätspaketes Teil 1 abschließend behandelt.

Nach drei Jahren eines heftigen Ost-West-Konflikts ist es vollbracht: Das EU-Parlament hat we-sentliche Teile des Mobilitätspaketes Teil 1 abschließend behandelt. Das Verfahren wurde im EU-Jargon zeitweise „interner Brexit“ genannt, da die Regeln zwischen den neuen und alten Mitgliedstaaten hoch umstritten sind. Im Vordergrund standen nicht zum ersten Mal die Markt- und Sozialbedingungen beim Güterverkehr.

 

Die Regeln für den Busverkehr sind – anders als zunächst befürchtet – nicht zum Nachteil ver-ändert worden. Darüber zeigt sich der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) erleichtert.

 

Das EU-Gesetzesvorhaben behandelt u.a. für die Bustouristik so bedeutsame Themen wie Entsendung, Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals und „Smart Tacho“. Die wichtigsten Entscheidungen im Einzelnen:

  • Die Nachholung von verkürzten Wochenruhezeiten angehängt an Tagesruhezeiten (Artikel 8 Absatz 7 der VO 561) hat weiterhin Bestand, unter der Voraussetzung, das Fahrersonal kehrt spätestens am Ende der dritten Woche in die Heimat zurück, was in der Busbranche kein Problem darstellt – anders als im Güterverkehr.
  • Eine Revisionsklausel, die moderate Spezialregelungen bei den Lenk- und Ruhezeiten ermöglichen könnte, ist nun Gesetz. Laut EU-Kommission wird im Herbst schon Klarheit bestehen, welche besonderen Regelungen für die Bustouristik angepeilt werden.
  • Beschlossen wurde eine vorteilhafte Klarstellung zum Thema Entsendung, die eine nachhaltige Erleichterung für die Bustouristik in fast allen Fällen darstellt.
  • Es wird eine Umtauschverpflichtung zum Smart Tacho 2.0 geben (umzusetzen in den Jahren 2023 - 2025). Dieser Tachograph soll smart genug sein, einen Bus vom Lkw zu unterscheiden: die Grundvoraussetzung für die erforderlichen Spezialregelungen im Personenverkehr.

 

„Diese Beschlüsse bedeuten vor allem ein Ende der Kleinstaaterei bei den Entsenderegeln“, so zustimmend WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber. Es sei gelungen, die Unterschiede zum Güterverkehr herauszuarbeiten und zu einheitlichen Regelungen für den Reiseverkehr in der ganzen EU zu gelangen. Eine klassische Rundfahrt mit dem Bus nach Österreich oder Frankreich ist somit rechtlich keine Entsendung mehr. Die heutigen bürokratischen Hürden entfallen, wenn spätestens nach 18 Monaten die neue Entsenderichtlinie EU-weit umgesetzt ist.

 

Das Verfahren um die überfällige Abschaffung des EU-Fahrtenblatts ist allerdings ins Stocken geraten. „Gerade jetzt in den schweren Corona-Zeiten muss der alte Zopf des Fahrtenblatts ersatzlos abgeschnitten werden“, fordert der WBO-Vorsitzende Klaus Sedelmeier. Und weiter: „Ein solches Signal braucht die gebeutelte Bustouristik ganz dringend“.

 

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Martin Burkart, Telefon (0 70 31) 623-114; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Pressemitteilung "Neues EU-Regelwerk für Gelegenheitsverkehr beschlossen"

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