Der Bundestag hat am 17. Dezember die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Beschlossen wurde auch eine Erleichterung bei der EEG-Umlage für Elektrobusse.

Der Bundestag hat am 17. Dezember die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Beschlossen wurde auch eine Erleichterung bei der EEG-Umlage für Elektrobusse, die künftig auf 20 Prozent beschränkt ist, wie das bislang schon bei Schienenbahnen der Fall war. Die Gleichstellung von Bussen mit Bahnen im EEG war vom Bundesrat vorgeschlagen, aber zunächst von der Bundesregierung abgelehnt worden.

 

Damit könnten E-Busse zumindest bei den Betriebskosten annähernd mit Dieselbussen gleichziehen. Die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe ist aber unverändert schwierig, weil zunächst die Ladeinfrastruktur aufgebaut werden muss, die Busse weiterhin deutlich teurer sind und ihre geringere Reichweite mehr Fahrzeuge nötig macht.

 

Im EU-Ausland profitieren Nahverkehrsunternehmen von weitaus niedrigeren Strompreisen. In Deutschland ist es insbesondere die EEG-Umlage, mit der seit 1999 der Umstieg der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien gefördert wird, die jedoch die Strompreise übermäßig erhöht.

 

Aus Sicht des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) ist durch die Entscheidung des Bundestags der politische Wunsch nach elektrifizierten Bus-Flotten „ein Stück realistischer geworden“, so Geschäftsführer Dr. Witgar Weber. Im nächsten Jahr werde es zu verbindlichen Vorgaben für Busneubeschaffungen und ÖPNV-Vergaben durch die nationale Umsetzung der „Clean Vehicles Directive“ (CVD) der EU kommen. Durch die heutige Entscheidung sei nun „in letzter Minute“ ein wichtiger Schritt hin zu einem „notwendigen stimmigen Gesamtkonzept“ vollzogen worden, wie Klimaschutzmaßnahmen im ÖPNV ermöglicht werden könnten.

 

Pressemitteilung "Bundestag stimmt Gleichbehandlung von E-Bussen bei der EEG-Umlage zu"

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