WBO: ländlicher Raum bleibt außen vor
Die EU-Richtlinie 20219/1161 (Clean Vehicle Directive, CVD) muss bis Sommer in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Verfahren im Bundestag startet am 25. März.
Der damit besiegelte Transformationsprozess „Weg vom Diesel“ bringt gewaltige Umstellungen vor allem für private Busunternehmen mit sich. Zwar sind neben emissionsfreien (Strom und Wasserstoff) auch weiter „saubere“ Antriebe zulässig. Der WBO sieht aber folgende Schwierigkeit: Gibt es keinen zugelassenen Kraftstoff, können die Unternehmen in der Übergangszeit bis 2030 nicht mehr auf Verbrenner-Busse als saubere Fahrzeuge setzen.
Denn die Verordnung über die Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen in der Fassung vom 13. Dezember 2019 (10. BImSchV) lässt gegenwärtig nicht eindeutig zu, dass Diesel durch einen verfügbaren „sauberen“ Kraftstoff wie zum Beispiel GTL ersetzt werden kann. GTL (verflüssigtes Erdgas) ist hinsichtlich der Schadstoffwerte zwar eindeutig sauberer als klassischer Diesel, entspricht aber hinsichtlich der Dichte nicht der speziellen Diesel-Norm EN 590. Die 10. BImSchV steht somit der Bestrebung entgegen, den Kraftstoff GTL als Basis „sauberer“ Fahrzeuge nach CVD für ÖPNV-Flotten verfügbar zu machen.
Für den WBO ein Dilemma: „Ohne Zulassung von GTL oder vergleichbaren alternativen Diesel-Kraftstoffen würde die Erfüllungsquote der CVD von zunächst 22,5 Prozent auf sofort 45 Prozent emissionsfreie Antriebe hochgesetzt werden (ab 2026 auf 65 Prozent)“, so Geschäftsführer Dr. Witgar Weber.
Der Verband hält die entsprechende Anpassung der 10. BImSchV für dringend geboten. „Hier sind die Bundesregierung und die Politik gefordert“, so Dr. Witgar Weber, „sonst wäre vor allem der ländliche Raum endgültig mit der Umsetzung der CVD überfordert.“
Der WBO bleibt dran.