Verlängerung des Busreiseverbotes
Vorab: Vielen Dank für die zahlreichen Anmeldungen für den Aktionstag in Stuttgart!
Landesregierung beschließt Rettungsschirme für Bustouristik und ÖPNV
Mit diesem Rundschreiben möchten wir Ihnen weitere Infos zum bundesweiten Aktionstag „Rettet die Busbranche“ zukommen lassen.
Coronavirus: Busreiseverbot bis 5. Juni verlängert
Unter Leitung des Verkehrsministeriums beschäftigt sich eine Expertenarbeitsgruppe mit der Erstellung einer Richtlinie „Schutzscheiben“.
Die Busbranche wurde von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise so hart getroffen, wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig. Vor diesem Hintergrund bietet der bdo ein kostenfreies Webinar für die Mitglieder seiner Landesverbände an.
WBO übergibt Resolution in der Landesvertretung in Berlin
Vorsitzender Klaus Sedelmeier bei Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat uns gebeten, folgende Information an Sie weiterzugeben:
ein erster Schritt in die richtige Richtung
Liebe Mitglieder, der WBO baut beim „Rettungsschirm Bustouristik“ weiter Druck auf. Heute haben wir im Rahmen einer Telefonkonferenz die Zusage erhalten, dass die Haushaltskommission des Landes, am Dienstag, 19. Mai, über konkrete Branchensoforthilfen entscheiden wird.
Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg mitgeteilt hat, wurde der Prozentsatz für die Erstattung von unentgeltlichen Beförderungsleistungen von schwerbehinderten Menschen im ÖPNV für das Jahr 2019 festgelegt.
Liebe Mitglieder, wir halten engen Kontakt zu Ministerien und Abgeordneten, gleisen Journalisten auf, führen Hintergrundgespräche und weisen dabei beständig auf die Sorgen und Nöte der Bustouristik hin.
Die Corona-Krise fördert keineswegs allerorts die Solidarität. Dies belegt auch der Umgang einzelner Landkreise mit ihren Dienstleistern im freigestellten Schülerverkehr.
Für Betriebe (z.B. Gastronomiebetriebe), die aufgrund von behördlichen Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schließen mussten, ruhen rückwirkend seit dem 16. März bis auf weiteres alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat diese Woche den Exit-Plan für Baden-Württemberg vorgestellt.
Liebe Mitglieder, wir alle wissen, dass diese Pandemie viele Unternehmen in existenzielle Nöte bringt. Als Verband sind wir in gutem politischem Austausch.
Die Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus macht es erforderlich, das Fahrpersonal zu schützen, wenn auf den Vordereinstieg im Linienverkehr und die Fahrgeldeinnahmen nicht noch länger verzichtet werden soll.
Hinweise zum freigestellten Schülerverkehr (insb. an SBBZ und SKG)
Konkretisierte Hinweise für Beförderungen im freigestellten Schülerverkehr (insb. an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten)
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden vermehrt Reisen abgesagt. Neben der vollständigen Rückzahlung von geleisteten Anzahlungen wurden – je nach Akzeptanz durch den Reisegast – auch vermehrt Reisegutscheine für abgesagte Reisen an die Kunden ausgegeben.
Im Zuge der letzten Corona-Verordnung des Landes wurden mit Wirkung vom 4. Mai BKrFQ-Weiterbildungsmaßnahmen wieder zugelassen (§ 4 Ansatz 6 Ziffer 7 Corona-VO BaWü).
Ideensammlung von Mitglied zu Mitglied
Einschätzung RA Hütten und Formulierungshilfen
Der WBO-Kostenindex unterscheidet drei Verkehrsbereiche (Stadt-, Regional- und Auftragsverkehr), in denen die einzelnen Kostenarten (Personal, Diesel, Fahrzeuge und sonstige Kosten) jeweils unterschiedlich gewichtet sind.
Uns erreichen erste Informationen, dass die Polizei die Einhaltung der Maskenpflicht bei den Fahrgästen kontrolliert.
In einer Koalitionsausschusssitzung am 22. April 2020 wurde ein vereinfachtes Verfahren für den Verlustrücktrag für den Veranlagungszeitraum 2019 beschlossen.
Die Branche hat gewiss momentan andere Sorgen. Trotzdem möchten wir Ihnen folgende Information nicht vorenthalten:
Liebe Mitglieder, ich möchte Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Bustouristik und damit verbunden einen Einblick in die Arbeit von WBO / bdo geben.
Vorsicht bei privaten Fahrten mit dem eigenen Pkw:
Gemeinsame Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung der Maskenpflicht
Die neue Corona-Verordnung enthält eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (§ 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1).
Erlaubnis des vorzeitigen Vorhabenbeginns
Der Koalitionsausschuss hat weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit beschlossen, auf die auch wir zusammen mit dem bdo gedrängt haben.
Die Pandemie kam praktisch aus dem Nichts – niemand hat Ende Dezember 2019 geahnt, dass die Nachrichten aus China wenige Wochen später hierzulande eine solche Krise auslösen würden.
Die Situation in der Bustouristik verschärft sich von Woche zu Woche. Seien Sie versichert, dass wir neben der umfangreichen Mitgliederberatung zu Stornofragen, Kurzarbeit sowie insbesondere Forderungen im b2b-Bereich auch in ständigem Kontakt mit politischen Verantwortlichen in Bund und Land sind,
Das massive Wegbrechen der Fahrgeldeinnahmen und zugleich die Entscheidung, ab 4. Mai den Schulbetrieb wieder zu starten, erfordern ein abgestimmtes Konzept zum Hochfahren des ÖPNV.
Mit Aktuell V 045 haben wir die Umfrage unter WBO-Mitgliedern gestartet, um abschätzen zu können, ob die sog. Soforthilfen bei Ihnen ankommen,
Neues Informationsblatt – Reiserückkehrer
Umfrage Ostfalia Hochschule
Mit Rundschreiben V 044 vom 07. April haben wir Sie über das von der Bundesregierung neu beschlossene KfW-Schnellkreditprogramm 2020 informiert.
Mit der Coronakrise werden die Unternehmen der Verkehrsbranche, allen voran die mittelständischen Busunternehmen, einem massiven Stress-Test unterzogen, der in Wahrheit für viele ein Crash-Test ist.
Um die Liquidität der ÖPNV-Unternehmen in der aktuellen Situation zu erhöhen, eröffnet das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart ein vereinfachtes Antragsverfahren
In zahlreichen Rundschreiben haben wir über das Thema „Storno“ informiert. Die mit Rundschreiben V 021 vom 04.03.2020 angekündigte Übernahme von Stornokosten im Bereich Klassenfahrten durch das Land hat nach unserer Einschätzung anfänglich gut funktioniert,
Die Passionsspiele Oberammergau sind nur eine von vielen Veranstaltungen, die in den letzten Wochen abgesagt wurden. Auch Busunternehmen haben Eintrittskarten bzw. Arrangements eingekauft und Anzahlungen in zum Teil sehr hohem Umfang geleistet.
Die Bundesregierung hat am 6. April einen weiteren Schutzschirm für den Mittelstand gespannt, mit dem – neben dem bereits bestehenden KfW-Sonderprogramm 2020 und der Bundes-Soforthilfe – ergänzend KfW-Schnellkredite eingeführt werden.
Die WBO-Geschäftsführung hat bei einer Telefonkonferenz mit Verkehrsminister Hermann und Vertretern der Verkehrsbranche ausführlich zur Situation der mittelständischen Buswirtschaft Stellung genommen
Außenstände im B2B-Bereich jetzt einfordern!
Aufgrund der virusbedingten Umsatzeinbußen hat das Ministerium für Verkehr die Genehmigungsbehörden gebeten, folgendes Vorgehen bei der vorübergehenden Entbindung von der Betriebspflicht bei Taxiunternehmen (§ 21 IV 1 PBefG) umzusetzen:
Empfehlungen des Landkreistags an die Landkreise
Muster-Betriebsvereinbarung in Abstimmung mit Verdi
Der verschärfte „Lockdown“ (nunmehr bis mindestens 31. Januar 2021 verlängert) wirkt sich auch auf BKrFQ-Schulungen aus: § 14 Ziffer 5 der aktuellen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg ermöglicht es grundsätzlich, BKrFQ-Schulungen mit entsprechenden Hygienemaßnahmen durchzuführen.
Die Bundesregierung hat im Nachgang zur Europawahl 2019 im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 mehrere Maßnahmen beschlossen, die ab 2021 verstärkt greifen werden.
Inhaltszusammenfassung und Position des WBO
Mit dem Jahreswechsel haben wir Sie zu unserer Mitgliederreise zur BUS2BUS in Berlin eingeladen.
Das angekündigte Schiedsverfahren mit der GEMA um die Rahmenvereinbarung des bdo lässt nun doch noch auf sich warten (siehe dazu Aktuell vom 6. November 2017).
Bereits zum 14. Mal findet zum Jahreswechsel die bdo-Konjunkturumfrage statt. Sie vermittelt eine Einschätzung des privaten deutschen Omnibusgewerbes zum laufenden Geschäftsjahr und bildet die Trends und Entwicklungen aus Unternehmersicht ab.
Wir möchten Sie über ein Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur informieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Oktober 2017 entschieden, dass die bisher geltenden Regelungen des Personenstandsrechts mit den grundgesetzlichen Anforderungen nicht vereinbar sind.
Das Busreiseverbot wurde verlängert.
Maskenpflicht in den Betrieben.
Der bdo veranstaltet ein kostenloses Online-Seminar mit Steuerberater Carsten Kaufmann und Unternehmensberater Oliver Weisbrod.
Seit dem 28. November gilt in Baden-Württemberg die CoronaVO Absonderung. Diese Verordnung regelt im Detail, welche Person sich wann und wie lange in eine Isolations- bzw. Quarantänemaßnahme begeben muss.
Mit Schreiben vom 26. Oktober hat Sie der Vorsitzende zur WBO-Mitgliederversammlung auf diesen Freitag, 4. Dezember, in die Filderhalle in Leinfelden-Echterdingen eingeladen.
Wir möchten Sie hiermit auf eine Anordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aufmerksam machen, die auch für Reisende gilt, die mittels Kraftomnibus nach Deutschland kommen.
Trotz Corona-Krise dürfen andere Themen der Reisebusbranche nicht vergessen werden, die von Bedeutung sind, wenn die Dinge wieder ins Lot kommen. Dazu gehört auch die längst überfällige Abschaffung des EU-Fahrtenblatts. Die Modernität eines Kohledurchschlagpapiers wird mittlerweile durchweg angezweifelt.
Mit Aktuell V 035 haben wir Sie über die möglichen Lösungen für die Konstruktion eines Rettungsschirms informiert.
Zu einzelnen Ansätzen gibt es nun konkrete Beschlüsse des Landes in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden (KLV).
In den Verkehrsmitteln des ÖPNV ist keine tägliche Desinfizierung notwendig. Das hat jetzt das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Dies bezieht sich insbesondere auch auf Haltestangen und – griffe in Bussen und Taxis.
Trotz der besonderen Situation bestehen weiterhin Pflichten und Regeln.
In Bezug auf die im Rahmen der Kurzarbeit notwendige „Anzeige über Arbeitsausfall“ erreichen uns vermehrt Anfragen zum Punkt C im Formular „Angaben zur Arbeitszeit“.
Dort wird von „Vollarbeit“ gesprochen und einer damit einhergehenden „regelmäßigen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit“.
Auf der Internetseite des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums kann das Formular zur Beantragung einer Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten abgerufen werden.
Die Corona-Folgen sorgen in vielen Betrieben für Liquiditätsengpässe. Hotels und andere B2B-Partner verweigern zunehmend Rückzahlungen bei „coronabedingt“ stornierten Veranstaltungen und Reiseleistungen, obwohl die Busunternehmen auf die Rückzahlung der angezahlten Gelder einen Rechtsanspruch haben.
Aufgrund des Verbots von BKrFQ-Weiterbildungsmaßnahmen, der Schließung von Fahrschulen (mittlerweile auch LKW) und der offenbar mancherorts eingeschränkten Handlungsfähigkeit von Führerscheinbehörden besteht die Gefahr, dass Führerscheine der Klasse D nicht rechtzeitig verlängert werden können.
Liebe Mitglieder,
ergänzend zu unseren Rundschreiben T087 und T 088 haben uns folgende Informationen erreicht:
Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise haben Bund und Land bereits einige Maßnahmen auf den Weg gebracht: Erleichterungen im Rahmen der Kurzarbeit, Liquiditätshilfen, steuerliche Erleichterungen wie Steuerstundungen oder Anpassung von Steuervorauszahlungen oder auch das Soforthilfeprogramm.
Coronavirus: Leitfaden ÖPNV
Schutzschirm ÖPNV: Das Land muss das ÖPNV-System jetzt finanziell stützen
Das Land Baden-Württemberg stellt ein Soforthilfeprogramm auf, das Soloselbstständige und Unternehmen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten, durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Darüber haben wir Sie schon per Rundschreiben V 034 vom 23. März informiert.
Am Montag hat sich Verkehrsminister Winfried Hermann gegenüber der Presse zur Situation der Verkehrsunternehmen geäußert. Sein Wunsch ist, dass die mittelständischen Strukturen im Land auch nach der Coronakrise nicht anders aussehen als davor. Insolvenzen sollen vermieden werden.
Wie der Presse entnommen werden kann, hat das baden-württembergische Kabinett in einer Sondersitzung am Sonntagabend grünes Licht für eine Vorlage eines Soforthilfeprogramms für Kleinunternehmen und sog. Solo-Selbstständige gegeben.
Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg wurden bereits vor wenigen Wochen landesweit Schulen und Kindergärten geschlossen. Zudem verkehren immer mehr Buslinien nach dem Wochenend- bzw. Ferienfahrplan.
Mit Rundschreiben V 030 und T 015 haben wir Sie über das Busreiseverbot in Kenntnis gesetzt. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurden Busreisen bis 15.06. verboten, und nicht wie viele andere Dienstleistungen „nur“ bis 19.04.2020.
In den vergangenen Tagen wurden bereits lokale Ausgangssperren verhängt, so z.B. für Freiburg oder Mitterteich in Bayern. Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch landes- bzw. bundesweit Ausgangssperren verhängt werden.
Gestern haben wir Sie über die Corona-Verordnung des Landes BaWü vom 17.03.2020 informiert. Weshalb das Busreiseverbot nicht auch „nur“ mit der Frist 19.04. versehen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Auch ein Redaktionsversehen kann nicht ausgeschlossen werden.
Seit in Baden-Württemberg die Schulen geschlossen sind, suchen die meisten Verkehrsunternehmen unter Federführung der Verbünde gemeinsame Wege, wie mit den gesundheitlichen Risiken, dem Fahrplanangebot, der Rückgabe von Zeitkarten und vielen anderen Problemstellungen umzugehen ist, die sich jetzt auftun.
Gestern hat das Land Baden-Württemberg seine Verordnung im Zusammenhang mit der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland aktualisiert.
Die Bundesregierung hat Busreisen verboten und eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Hotels dürfen für touristische Zwecke im In- und Ausland nicht mehr gebucht werden.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat uns schriftlich darüber Änderungen in Bezug auf die Verkehrszählungen informiert.
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen, haben die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer am 16. März eine gemeinsame Leitlinie zum einheitlichen Vorgehen zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart (Anlage). Diese bedarf noch der Umsetzung durch die Bundesländer – dies wird in Kürze geschehen. Dennoch ist aus der Leitlinie bereits jetzt zu ersehen, welche Dienstleistungen betroffen sein werden.
Als Verband machen wir uns gerade in der Politik massiv stark für Sie, um finanzielle Erleichterungen zu erreichen.
Wir freuen uns, dass der Bundesarbeitsminister im Bereich der Kurzarbeit dem Drängen der Arbeitgebervertreter nachgegeben hat und die Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld bereits rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft treten lässt.
Das Verkehrsministerium hat uns heute schriftlich informiert, dass das Busförderprogramm 2020 am 25. Februar offiziell festgestellt wurde.
Wie Sie den Medien entnehmen konnten, werden die Schulen und Kindertagesstätten im Land ab kommenden Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Was dies konkret vor Ort bedeutet, muss im jeweiligen Verbundraum geklärt und entschieden werden.
Durch den Corona-Virus sehen wir uns gezwungen, beide Veranstaltungen abzusagen.
Nach den massiven Auswirkungen auf die Bustouristik fordert die Verbreitung des Coronavirus auch nun auch Maßnahmen im ÖPNV mit Blick auf den Gesundheitsschutz von Mitarbeitern und Fahrgästen bzw. die Aufrechterhaltung des Betriebs.
Welche Bedeutung das Coronavirus und dessen Ausbreitung in Europa für die Touristikbranche hat, wird an der Teilnehmerzahl des gestrigen „Runden Tisches“ im WBO-Haus in Böblingen deutlich: Mehr als 70 Personen sind dazu erschienen. Die Stimmung war ernst und besorgt, auf allen Seiten.
Der WBO ermuntert seine Mitgliedsunternehmen, sich beim Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg (Lea-Mittelstandspreis) zu bewerben.
Das Thema Corona betrifft unsere Mitgliesunternehmen immer gravierender. Neueste Reaktionen des Kultusministeriums zum Thema Klassenfahrten und Stornokosten, sowie die Vorbereitung eines Runden Tisches zur Schadensermittlung und Hinweise zur Pressearbeit finden Sie in diesem Aktuell.
Die Verunsicherung der Bevölkerung im Zusammenhang mit der neuartigen Viruserkrankung Corona ist auch in der Bustouristik angekommen.
Wie berichtet (V 023, 23. Januar 2020), wird nur noch in Stuttgart, Mannheim, Heilbronn und Reutlingen der Jahresmittelwert von 40 µg/m3 NO2 in Baden-Württemberg überschritten.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung der Vorinstanz aus Mannheim aufgehoben, die Fahrverbote in diesen Städten wahrscheinlich gemacht hätte.
Nach langem, nervenzerrendem Hin und Her biegt der Hauptteil des Mobilitätspakets Teil 1 auf die Zielgerade ein: Am 4. Juni soll zunächst der Rat der EU-Verkehrsminister, zwei Wochen danach das EU-Parlament endgültig zustimmen. Über die Ergebnisse im Detail haben wir im Rundschreiben A 001 (3. Februar 2020) schon vorab berichtet.
Bei der Rückgabe alter Mautboxen in Tschechien kam es in einigen Fällen immer noch zu Problemen und die Pakete konnten teilweise nicht zugestellt werden.
Das Coronavirus breitet sich mittlerweile auch in Europa aus. Die meisten Fälle wurden in der norditalienischen Region Lombardei und Venetien gemeldet. Nach mehreren Todesfällen und mehr als 200 infizierten Personen hat die Regierung drastische Maßnahmen mittels einer Notfallverordnung gegen eine weitere Ausbreitung vorgenommen.
Der Europa-Park lädt interessierte Busunternehmen vom 29. bis 30. März 2020 zu einer Informationsveranstaltung ein.
Sofern Sie für die Erstattung von Fahrgeldausfällen bei der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen einen betriebsindividuellen Prozentsatz geltend machen möchten (§ 231 Abs. 5 SGB IX), müssen Sie in den vorgegebenen Erhebungsperioden Verkehrszählungen (in Form einer eingeschränkten Vollerhebung oder Stichprobenerhebung) durchführen.
Der sogenannte „Kurzläufer“ der Verbundförderverträge endet zum 31.12.2020. In seiner Präambel ist schon angekündigt: Es soll ein System aufgebaut werden, um landesweit vergleichbare Fahrgastzahlen auf der Basis einer dynamischen AFZ (automatische Fahrgastzählung) oder vergleichbaren aufwärtskompatiblen dynamischen Systemen (z.B. Check In – Be out) zu erheben.