In Bezug auf die im Rahmen der Kurzarbeit notwendige „Anzeige über Arbeitsausfall“ erreichen uns vermehrt Anfragen zum Punkt C im Formular „Angaben zur Arbeitszeit“.
Dort wird von „Vollarbeit“ gesprochen und einer damit einhergehenden „regelmäßigen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit“.

Auf der Internetseite des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums kann das Formular zur Beantragung einer Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten abgerufen werden.

Die Corona-Folgen sorgen in vielen Betrieben für Liquiditätsengpässe. Hotels und andere B2B-Partner verweigern zunehmend Rückzahlungen bei „coronabedingt“ stornierten Veranstaltungen und Reiseleistungen, obwohl die Busunternehmen auf die Rückzahlung der angezahlten Gelder einen Rechtsanspruch haben.

Aufgrund des Verbots von BKrFQ-Weiterbildungsmaßnahmen, der Schließung von Fahrschulen (mittlerweile auch LKW) und der offenbar mancherorts eingeschränkten Handlungsfähigkeit von Führerscheinbehörden besteht die Gefahr, dass Führerscheine der Klasse D nicht rechtzeitig verlängert werden können.

Liebe Mitglieder,

ergänzend zu unseren Rundschreiben T087 und T 088 haben uns folgende Informationen erreicht:

Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise haben Bund und Land bereits einige Maßnahmen auf den Weg gebracht: Erleichterungen im Rahmen der Kurzarbeit, Liquiditätshilfen, steuerliche Erleichterungen wie Steuerstundungen oder Anpassung von Steuervorauszahlungen oder auch das Soforthilfeprogramm.

Coronavirus: Leitfaden ÖPNV
Schutzschirm ÖPNV: Das Land muss das ÖPNV-System jetzt finanziell stützen

Das Land Baden-Württemberg stellt ein Soforthilfeprogramm auf, das Soloselbstständige und Unternehmen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten, durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Darüber haben wir Sie schon per Rundschreiben V 034 vom 23. März informiert.

Am Montag hat sich Verkehrsminister Winfried Hermann gegenüber der Presse zur Situation der Verkehrsunternehmen geäußert. Sein Wunsch ist, dass die mittelständischen Strukturen im Land auch nach der Coronakrise nicht anders aussehen als davor. Insolvenzen sollen vermieden werden.

Wie der Presse entnommen werden kann, hat das baden-württembergische Kabinett in einer Sondersitzung am Sonntagabend grünes Licht für eine Vorlage eines Soforthilfeprogramms für Kleinunternehmen und sog. Solo-Selbstständige gegeben.

Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg wurden bereits vor wenigen Wochen landesweit Schulen und Kindergärten geschlossen. Zudem verkehren immer mehr Buslinien nach dem Wochenend- bzw. Ferienfahrplan.

Mit Rundschreiben V 030 und T 015 haben wir Sie über das Busreiseverbot in Kenntnis gesetzt. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurden Busreisen bis 15.06. verboten, und nicht wie viele andere Dienstleistungen „nur“ bis 19.04.2020.

In den vergangenen Tagen wurden bereits lokale Ausgangssperren verhängt, so z.B. für Freiburg oder Mitterteich in Bayern. Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch landes- bzw. bundesweit Ausgangssperren verhängt werden.

Gestern haben wir Sie über die Corona-Verordnung des Landes BaWü vom 17.03.2020 informiert. Weshalb das Busreiseverbot nicht auch „nur“ mit der Frist 19.04. versehen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Auch ein Redaktionsversehen kann nicht ausgeschlossen werden.

Seit in Baden-Württemberg die Schulen geschlossen sind, suchen die meisten Verkehrsunternehmen unter Federführung der Verbünde gemeinsame Wege, wie mit den gesundheitlichen Risiken, dem Fahrplanangebot, der Rückgabe von Zeitkarten und vielen anderen Problemstellungen umzugehen ist, die sich jetzt auftun.

Gestern hat das Land Baden-Württemberg seine Verordnung im Zusammenhang mit der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland aktualisiert.

Die Bundesregierung hat Busreisen verboten und eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Hotels dürfen für touristische Zwecke im In- und Ausland nicht mehr gebucht werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat uns schriftlich darüber Änderungen in Bezug auf die Verkehrszählungen informiert.

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen, haben die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer am 16. März eine gemeinsame Leitlinie zum einheitlichen Vorgehen zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart (Anlage). Diese bedarf noch der Umsetzung durch die Bundesländer – dies wird in Kürze geschehen. Dennoch ist aus der Leitlinie bereits jetzt zu ersehen, welche Dienstleistungen betroffen sein werden.

Als Verband machen wir uns gerade in der Politik massiv stark für Sie, um finanzielle Erleichterungen zu erreichen.

Wir freuen uns, dass der Bundesarbeitsminister im Bereich der Kurzarbeit dem Drängen der Arbeitgebervertreter nachgegeben hat und die Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld bereits rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft treten lässt.

Das Verkehrsministerium hat uns heute schriftlich informiert, dass das Busförderprogramm 2020 am 25. Februar offiziell festgestellt wurde.

Wie Sie den Medien entnehmen konnten, werden die Schulen und Kindertagesstätten im Land ab kommenden Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Was dies konkret vor Ort bedeutet, muss im jeweiligen Verbundraum geklärt und entschieden werden.

Durch den Corona-Virus sehen wir uns gezwungen, beide Veranstaltungen abzusagen.

Nach den massiven Auswirkungen auf die Bustouristik fordert die Verbreitung des Coronavirus auch nun auch Maßnahmen im ÖPNV mit Blick auf den Gesundheitsschutz von Mitarbeitern und Fahrgästen bzw. die Aufrechterhaltung des Betriebs.

Welche Bedeutung das Coronavirus und dessen Ausbreitung in Europa für die Touristikbranche hat, wird an der Teilnehmerzahl des gestrigen „Runden Tisches“ im WBO-Haus in Böblingen deutlich: Mehr als 70 Personen sind dazu erschienen. Die Stimmung war ernst und besorgt, auf allen Seiten.

Der WBO ermuntert seine Mitgliedsunternehmen, sich beim Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg (Lea-Mittelstandspreis) zu bewerben.

Das Thema Corona betrifft unsere Mitgliesunternehmen immer gravierender. Neueste Reaktionen des Kultusministeriums zum Thema Klassenfahrten und Stornokosten, sowie die  Vorbereitung eines Runden Tisches zur Schadensermittlung und  Hinweise zur Pressearbeit finden Sie in diesem Aktuell.

Wie berichtet (V 023, 23. Januar 2020), wird nur noch in Stuttgart, Mannheim, Heilbronn und Reutlingen der Jahresmittelwert von 40 µg/m3 NO2 in Baden-Württemberg überschritten.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung der Vorinstanz aus Mannheim aufgehoben, die Fahrverbote in diesen Städten wahrscheinlich gemacht hätte.

Nach langem, nervenzerrendem Hin und Her biegt der Hauptteil des Mobilitätspakets Teil 1 auf die Zielgerade ein: Am 4. Juni soll zunächst der Rat der EU-Verkehrsminister, zwei Wochen danach das EU-Parlament endgültig zustimmen. Über die Ergebnisse im Detail haben wir im Rundschreiben A 001 (3. Februar 2020) schon vorab berichtet.

Bei der Rückgabe alter Mautboxen in Tschechien kam es in einigen Fällen immer noch zu Problemen und die Pakete konnten teilweise nicht zugestellt werden.

Das Coronavirus breitet sich mittlerweile auch in Europa aus. Die meisten Fälle wurden in der norditalienischen Region Lombardei und Venetien gemeldet. Nach mehreren Todesfällen und mehr als 200 infizierten Personen hat die Regierung drastische Maßnahmen mittels einer Notfallverordnung gegen eine weitere Ausbreitung vorgenommen.

Der Europa-Park lädt interessierte Busunternehmen vom 29. bis 30. März 2020 zu einer Informationsveranstaltung ein.

Sofern Sie für die Erstattung von Fahrgeldausfällen bei der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen einen betriebsindividuellen Prozentsatz geltend machen möchten (§ 231 Abs. 5 SGB IX), müssen Sie in den vorgegebenen Erhebungsperioden Verkehrszählungen (in Form einer eingeschränkten Vollerhebung oder Stichprobenerhebung) durchführen.

Der sogenannte „Kurzläufer“ der Verbundförderverträge endet zum 31.12.2020. In seiner Präambel ist schon angekündigt: Es soll ein System aufgebaut werden, um landesweit vergleichbare Fahrgastzahlen auf der Basis einer dynamischen AFZ (automatische Fahrgastzählung) oder vergleichbaren aufwärtskompatiblen dynamischen Systemen (z.B. Check In – Be out) zu erheben.

Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter der Bedingung zahlreicher Änderungen zugestimmt. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen umzusetzen. Sie treten am Tag nach Ihrer Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die Bezirksversammlungen 2020 für Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen sind vorüber. Fazit: Es sind und bleiben vorerst bewegte Zeiten für die Branche.

Ein spezielles Henne/Ei-Problem wurde Ende letzten Jahres durch die Verabschiedung der neuen Beschäftigungsverordnung (BeschV )gelöst: Zum 1. März 2020 erleichtert sich der Zugang in den deutschen Arbeitsmarkt für Fahrpersonal aus Drittstaaten (= Staaten außerhalb EU und EWG).

Im Kreis Konstanz - möglicherweise haben Sie es der Presse entnommen – hakt es seit Wochen im Regionalbusverkehr. Dementsprechend erhält der WBO seit geraumer Zeit entsprechende Anfragen von Journalisten.

Die Stadt Nizza hat konkrete Anweisungen für Reisebusveranstalter veröffentlicht, die während der Karnevalsfeierlichkeiten 2020 mit Reisebussen am Meer parken möchten.

Die süditalienische Küstenstraße Amalfitana (SS163) südlich von Neapel ist in einem rund 50 Kilometer langen Abschnitt nur eingeschränkt befahrbar.

Aktionstage „ Girls´Day und Boys´Day“: Zukunftstag für mehr Vielfalt und Chancengleichheit

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) arbeitet momentan an dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Beschaffungsrichtlinie (EU) 2019/1161 (CVD) in nationales Recht.

In Aktuell A 015 (13. Dezember 2019) haben wir vom Durchbruch in den Trilogverhandlungen berichtet; mittlerweile haben die ständigen Vertreter des Rates sowie der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments dem Ergebnis zugestimmt.

Neue Busfahrerinnen und Busfahrer stehen auf der Wunschliste der Busunternehmen ganz oben. Deswegen hat unser Bundesverband bdo eine Fahrergewinnungskampagne ins Leben gerufen. Der offizielle Startschuss soll Ende März erfolgen.

Nach Angaben der Betreibergesellschaft kann der Tunnel auf Grund von Wartungsarbeiten in einigen Nächten nur eingeschränkt befahren werden.

Seit 1. Januar 2019 (Aktuell T 005 vom 23. Januar 2019) mussten ausländische Busunternehmen, die Gelegenheitsverkehre in Kroatien und durch Kroatien durchführen, eine
formularmäßige Voranmeldung der Fahrten vornehmen.

Was hatten wir für ein Glück: Fünf Tage, wie sie besser kaum hätten sein können – das war die 51. WBO-Wintertagung!

Nur noch in vier Städten in Baden-Württemberg wurde nach den vorläufigen Ergebnissen der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) der Jahresmittelwert von 40 µg/m3 NO2 überschritten:
Stuttgart, Mannheim, Heilbronn und Reutlingen.

Wir haben Sie mit unserem Aktuell V 082 vom 19. Dezember 2019 darüber informiert, dass mit dem neuen Geldwäschegesetz Kapitalgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften, Stiftungen und Vereine grundsätzlich dazu verpflichtet sind, weitere Angabean in das Transparenzregister einzutragen.

Die Tarife der GEMA erhöhen sich auch 2020 um ca. 2,35 Prozent. Für Mitgliedsunternehmen des WBO gibt es weiterhin einen Rabatt.

Zum 1. Januar 2020 wurde in Österreich der Mindestlohn für Omnibusfahrer angehoben.

Wie in den vergangenen Jahren gibt es in Frankreich auch 2020 an besonders verkehrsstarken Feriensamstagen wieder ein Verbot, Gruppen von mehr als acht Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) im Bus oder Kleinbus Departement überschreitend zu befördern.

Zum 41. Mal luden WBO und gbk zum Tag des Bustourismus ein. Das diesjährige Thema „Innovation statt Resignation – Zukunftsorientierte Geschäftsmodelle für die Bustouristik“ sorgte für großen Zuspruch: 170 Gäste fanden sich im ICS Congresscenter der Messe Stuttgart ein, um Neues zu erfahren und sich auszutauschen.

Die Verwaltungsvorschrift des baden-württembergischen Sozialministeriums zur Erstattung der Fahrgeldausfälle nach dem SGB IX (kurz: VwV Fahrgelderstattung) ist zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten.

Genf führt als erster Schweizer Kanton eine temporäre Umweltzone ein. Die Umweltzone gilt bei Feststellung oder bei einer kurzfristigen Erwartung von Spitzenbelastungen der Luftverschmutzung ab dem 15. Januar für fast das gesamte Genfer Stadtgebiet sowie für Teile einiger Gemeinden.

Mit Rundschreiben vom 05. November 2018 (Ö042) hatten wir Sie auf die unterschiedlichen Länderauffassungen beim Steuersatz eines Subunternehmers im genehmigten Linienverkehr mit Bussen hingewiesen.

Anfang Dezember haben wir auf die Konjunkturumfrage 2019/2020 hingewiesen. Viele sind diesem Aufruf bereits gefolgt, dennoch möchten wir diejenigen, die noch nicht teilgenommen haben, daran erinnern, dies noch zu tun, um die Repräsentativität der Branchenprognose zu erhöhen.

Das neue Jahr beginnt bei unseren Veranstaltungen traditionell mit dem Tag des Bustourismus. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen vom 30. November 2019 wurde das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zum 01. Januar 2020 geändert.

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