Die Mitgliederversammlung des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) hat im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung des WBO am 05. Dezember in der Alten Kelter in Fellbach Franz Schweizer zum neuen Präsident gewählt.
Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) gratuliert Uwe Blaich und Volz Reisen ganz herzlich zur Auszeichnung im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs LieblingsbusfahrerIn.
Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) freut sich bekanntgeben zu können, dass Michael Schmelzle beim WBO künftig in die Geschäftsführung eingebunden sein wird und an der Seite von WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg als stellvertretender Geschäftsführer tätig sein und die Arbeit des Verbandes mitgestalten wird.
Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) hat dieses Jahr zum zweiten Mal den Tag des Busses ausgerufen und viele Interessierte sind dem Ruf gefolgt, um sich über die Berufsbilder in Busunternehmen und insbesondere über den Beruf der Busfahrerin und des Busfahrers zu informieren. Am Ende des Aktionstages am 21. September 2024, der wieder zusammen mit dem Tag der Schiene Teil der europäischen Mobilitätswoche war, waren Veranstalter und Besucher begeistert.
Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) freut sich über die zahlreichen Auszeichnungen, die Busfahrerinnen und Busfahrer der WBO-Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr erhalten haben. Allein sechs von sieben Auszeichnungen, die der VVS vergeben hat, gingen an Fahrerinnen und Fahrer, die bei Mitgliedsunternehmen des WBO beschäftigt sind.
Sofern Sie für die Erstattung von Fahrgeldausfällen bei der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen einen betriebsindividuellen Prozentsatz geltend machen möchten (§ 231 Abs. 5 SGB IX), müssen Sie in den vorgegebenen Erhebungsperioden Verkehrszählungen (in Form einer eingeschränkten Vollerhebung oder Stichprobenerhebung) durchführen.
Der sogenannte „Kurzläufer“ der Verbundförderverträge endet zum 31.12.2020. In seiner Präambel ist schon angekündigt: Es soll ein System aufgebaut werden, um landesweit vergleichbare Fahrgastzahlen auf der Basis einer dynamischen AFZ (automatische Fahrgastzählung) oder vergleichbaren aufwärtskompatiblen dynamischen Systemen (z.B. Check In – Be out) zu erheben.
Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter der Bedingung zahlreicher Änderungen zugestimmt. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen umzusetzen. Sie treten am Tag nach Ihrer Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Nach langem, nervenzerrendem Hin und Her biegt der Hauptteil des Mobilitätspakets Teil 1 auf die Zielgerade ein: Am 4. Juni soll zunächst der Rat der EU-Verkehrsminister, zwei Wochen danach das EU-Parlament endgültig zustimmen. Über die Ergebnisse im Detail haben wir im Rundschreiben A 001 (3. Februar 2020) schon vorab berichtet.