Die Mitgliederversammlung des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) hat im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung des WBO am 05. Dezember in der Alten Kelter in Fellbach Franz Schweizer zum neuen Präsident gewählt.
Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) gratuliert Uwe Blaich und Volz Reisen ganz herzlich zur Auszeichnung im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs LieblingsbusfahrerIn.
Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) freut sich bekanntgeben zu können, dass Michael Schmelzle beim WBO künftig in die Geschäftsführung eingebunden sein wird und an der Seite von WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg als stellvertretender Geschäftsführer tätig sein und die Arbeit des Verbandes mitgestalten wird.
Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) hat dieses Jahr zum zweiten Mal den Tag des Busses ausgerufen und viele Interessierte sind dem Ruf gefolgt, um sich über die Berufsbilder in Busunternehmen und insbesondere über den Beruf der Busfahrerin und des Busfahrers zu informieren. Am Ende des Aktionstages am 21. September 2024, der wieder zusammen mit dem Tag der Schiene Teil der europäischen Mobilitätswoche war, waren Veranstalter und Besucher begeistert.
Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e.V. (WBO) freut sich über die zahlreichen Auszeichnungen, die Busfahrerinnen und Busfahrer der WBO-Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr erhalten haben. Allein sechs von sieben Auszeichnungen, die der VVS vergeben hat, gingen an Fahrerinnen und Fahrer, die bei Mitgliedsunternehmen des WBO beschäftigt sind.
In Bezug auf die im Rahmen der Kurzarbeit notwendige „Anzeige über Arbeitsausfall“ erreichen uns vermehrt Anfragen zum Punkt C im Formular „Angaben zur Arbeitszeit“.
Dort wird von „Vollarbeit“ gesprochen und einer damit einhergehenden „regelmäßigen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit“.
Auf der Internetseite des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums kann das Formular zur Beantragung einer Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten abgerufen werden.
Die Corona-Folgen sorgen in vielen Betrieben für Liquiditätsengpässe. Hotels und andere B2B-Partner verweigern zunehmend Rückzahlungen bei „coronabedingt“ stornierten Veranstaltungen und Reiseleistungen, obwohl die Busunternehmen auf die Rückzahlung der angezahlten Gelder einen Rechtsanspruch haben.
Aufgrund des Verbots von BKrFQ-Weiterbildungsmaßnahmen, der Schließung von Fahrschulen (mittlerweile auch LKW) und der offenbar mancherorts eingeschränkten Handlungsfähigkeit von Führerscheinbehörden besteht die Gefahr, dass Führerscheine der Klasse D nicht rechtzeitig verlängert werden können.